Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen von Veranstaltungen in der Bergwirtschaft Wilder Mann Hotel und Restaurant GmbH
– nachstehend Hotel genannt -.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Aufenthalt in unserem Haus soll so angenehm wie möglich verlaufen, deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten für Sie entstehen. Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über:

  • Veranstaltungen, Feiern, Tagungen
  • die Überlassung von Bankett und Veranstaltungsräumen
  • die Überlassung des Tagungsraumes des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Ban ketten, Seminaren, Tagungen und Feiern
  • für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels

 

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Die Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Vertragsabschluss,-partner,-haftung

Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnet haben.
Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Leistungen, Preise, Zahlungen

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Hotels zuzahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen in der Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 3 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens um 25 % angeglichen werden.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

Rücktritt des Hotels

Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden,
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, das die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
    Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels anzurechnen ist,
  • ein Verstoß gegen den im Geltungsbereich genannten zweiten Absatz vorliegt.
    Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
Rücktritt des Veranstalters
Tritt der Veranstalter von der Buchung eines Veranstaltungsraumes zurück, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, soweit eine Weitervermietung des Veranstaltungsraumes nicht mehr möglich ist.
Die Stornierungsfristen staffeln sich wie folgt: Bei Rücktritt:
  • zwischen der 8. und der 2. Woche → 50 % des Raummietpreises
  • bis 1 Woche → 80 % des Raummietpreises
  • bei Nichtveranstalten → 100 % der gesamten Veranstaltungssumme. Falls diese noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindestmenüpreis 15,00 €/Person für die reserviert wurde.

 

Änderung der Personenzahl

Eine Änderung der Personenzahl muss spätestens 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung in Textform mitgeteilt werden.
Kommen weniger Gäste als vereinbart, hat der Veranstalter nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten.
Kommen mehr Gäste, wird gemäß der tatsächlichen Personenzahl abgerechnet.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit der Bankettabteilung.
In diesen Fällen wird eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten, ein so genanntes Korkgeld, erhoben.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Die Verwendung von eigenen technischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen vom Hotel pauschal erfasst und berechnet werden.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände
Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Räumen des Hotels.
Das Hotel übernimmt für den Verlust oder bei Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz des Hotels.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch:
  • Veranstaltungsteilnehmer bzw.– besucher,
  • Mitarbeiter,
  • sonstige Dritte aus seinem Bereich oder
  • ihn selbst verursacht werden.

 

Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieserGeschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels, Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Dresden.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen die AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hiermit verlieren alle vorher formulierten AGB ihre Gültigkeit.

Dresden, den 15. September 2016